Die Transparenzregister-Meldung
Der Service zur Transparenzregister Meldung übernimmt die korrekte Registrierung der spezifischen Inhaber- und Firmendetails sowie
erweiterte Informationsangaben zum Transparenzregister und schützt vor möglichen Bußgeldern durch fehlende Angaben bei der Registrierung.
Außerdem erinnert der Meldeservice zum Transparenzregister jährlich an die Aktualisierung Ihrer Firmendaten und wird von Ihnen gemeldete
Änderungen direkt im Transparenzregister eintragen.
Exzellenter Meldeservice 90% Wiederkehrende Kunden
Für wen ist der Eintrag ins Transparenzregister Pflicht?
Für den Eintrag ins Transparenzregister sind alle nach dem Geldwäschegesetz wirtschaftlich Berechtigten (GwG) verpflichtet. Im Geldwäschegesetz (GwG) sind alle transparenzpflichtigen Rechtseinheiten aufgeführt. Dementsprechend sind in §§ 20, 21 GwG unter § 19 Abs. 1 GwG aufgeführten Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten der transparenzpflichtigen Rechtseinheiten einzuholen, aufzubewahren, laufend zu aktualisieren und der registerführenden Stelle jederzeit zur Eintragung in das Transparenzregister zu übermitteln.
Warum unseren Meldeservice
in Anspruch nehmen?
Sie können den Eintrag und die jährliche Aktualisierung der eingetragenen Angaben zum Transparenzregister zwar selbstständig durchführen, was jedoch in der Praxis mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand und möglichen Bußgeldern durch falsche Datenübermittlung verbunden ist. Mit der Nutzung des Service zur Transparenzregister-Meldung werden jährlich alle formellen Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Meldung oder Einsichtnahme in das Transparenzregister in Verbindung stehen übernommen.